sei der Beschwerdeentscheid der Sicherheitsdirektion vom 31. März 2025 (2025.SIDGS.110 FI) aufzuheben und A.________ sei unverzüglich bedingt aus der Verwahrung zu entlassen. 2. Die vollständigen Verfahrensakten (1003/13) seien beizuziehen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Kantons Bern; eventualiter sei A.________ für das vorliegende Beschwerdeverfahren sowie das vorinstanzliche Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und der Unterzeichnende sei als unentgeltlicher Anwalt von A.________ zu bestellen.