3. Gegen diesen Entscheid der Vorinstanz erhob der Beschwerdeführer am 23. Januar 2025 (recte: 23. April 2025; Poststempel: 2. Mai 2025) Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern und stellte folgende Anträge (pag. 1 ff.): 1. Der Beschwerdeentscheid der Sicherheitsdirektion vom 31. März 2025 (2025.SIDGS.110 FI) sei aufzuheben, die Verwahrung zu beenden und A.________ umgehend aus dem Verwahrungsvollzug zu entlassen; eventualiter