4. Die Kosten des Strafbefehlsverfahrens von CHF 500.00 trägt der Kanton Bern. 5. Die Kosten des Revisionsverfahrens von CHF 800.00 trägt der Kanton Bern. 6. Soweit die A.________ im Verfahren BM 24 48668 auferlegten Verfahrenskosten von CHF 500.00 und die Verbindungsbusse von CHF 200.00, insgesamt ausmachend CHF 700.00, bereits bezahlt worden sind, sind sie von der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zurückzuerstatten. 7. Es wird keine Entschädigung gesprochen.