5 V. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: 1. Das Revisionsgesuch vom 8. April 2025 wird gutgeheissen. 2. Der Strafbefehl vom 13. Januar 2025 im Verfahren BM 24 48688 wird aufgehoben. 3. A.________ wird von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Missbrauch von Ausweisen und Kontrollschildern (Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung), angeblich begangen am 9. Oktober 2024 in E.________ (betreffend ________ (Kontrollschild)), freigesprochen.