4. A.________ seien die ihr im Verfahren BM 24 48668 auferlegten Verfahrenskosten von CHF 500.00 und die Verbindungsbusse von CHF 200.00, insgesamt ausmachend CHF 700.00, 2 von der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zurückzuerstatten, soweit diese bereits bezahlt worden sind.