2. Mit Strafbefehl vom 13. Januar 2025 verurteilte die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland (nachfolgend Staatsanwaltschaft), A.________ wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Missbrauch von Ausweisen und Kontrollschildern (Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung) zu einer bedingten Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend CHF 150.00, sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 200.00. Zudem wurden ihr die Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 500.00 auferlegt (pag. 20 ff.). Der Strafbefehl wurde A._____