Entsprechend wurde am 12. November 2024 die Kantonspolizei Bern mit dem Einzug der Kontrollschilder betraut (pag. 11). Diese nahm in der Folge mit der verantwortlichen Geschäftsführerin der C.________(GmbH), A.________, Kontakt auf, welche die ausstehenden Gebühren am 11. Februar 2024 bezahlte, weshalb auf einen Einzug der Schilder verzichtet werden konnte (pag. 9 f., 14).