1. Die C.________ (GmbH) wurde mit Verfügung des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts des Kantons Bern (nachfolgend SVSA) vom 1. Oktober 2024 darüber informiert, dass innert fünf Tagen seit Rechtskraft der Verfügung die noch offenen Verkehrsabgaben zu bezahlen oder der Fahrzeugausweis und die Kontrollschilder ________, abzugeben seien (pag. 12, 15). Diese Verfügung wurde an die Adresse «D.________» verschickt und dort am 3. Oktober 2024 zur Abholung gemeldet (pag. 16). Innert Frist reagierte niemand auf diese Aufforderung. Entsprechend wurde am 12. November 2024 die Kantonspolizei Bern mit dem Einzug der Kontrollschilder betraut (pag. 11).