21 Die Kammer gelangt daher auch unter Einbezug der Differenzialprognose zum Schluss, dass dem Beschwerdeführer die bedingte Entlassung aufgrund seiner ungünstigen Legalprognose zu verweigern ist. Gestützt auf die voranstehenden Erwägungen ist die Beschwerde abzuweisen. IV. Kosten- und Entschädigungsfolgen / Unentgeltliche Rechtspflege