579 f. und 1497 f.]) noch seit seiner Verurteilung am 11. April 2014 bis zur Einreichung der vorliegenden Beschwerde am 10. April 2025. Wie die Vorinstanz zutreffend ausführte, ist den Akten zu entnehmen, dass das Bezirksgericht Lausanne den Beschwerdeführer am 11. Januar 2023 wegen versuchten Betrugs, Urkundenfälschung (beides begangen am 18. Dezember 2015) und falscher Anschuldigung (begangen am 3. September 2019) zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilte (amtliche Akten BVD, pag. 1747). Die dagegen erhobene Berufung wies das Kantonsgericht des Kantons Waadt (nachfolgend: Kantonsgericht) am 8. September 2023 ab (vgl. amtliche Akten BVD, pag.