13 solches mit der Begründung, nur zu einer bestimmten Therapeutin zu wollen. In seinem Schreiben vom 13. November 2024 an die BVD hielt der Beschwerdeführer explizit fest, er sei bereit, mit Frau F.________ über sein Projekt, was ihm grossen Erfolg bringen werde, zu sprechen (amtliche Akten Vorinstanz, pag. 1702). Die UPD gelangen zum Schluss, dies zu einem späteren Zeitpunkt erneut mit dem Beschwerdeführer zu besprechen und zu schauen, wann die gewünschte Therapeutin Zeit für eine Abklärung hätte (amtliche Akten Vorinstanz, pag.