Man habe von ihm nichts zu befürchten. Nach seiner bedingten Entlassung würde er primär im virtuellen Raum K._____ (Inhalt Berufstätigkeit) geben. Ausser bei Freunden und Bekannten, bei diesen würde der Unterricht vor Ort stattfinden (vgl. amtliche Akten BVD, pag. 1685 f.). 19.5 Abklärungen der BVD bei den Universitären Psychiatrischen Diensten Mit Schreiben vom 31. Juli 2024 ersuchten die BVD die Universitären Psychiatrischen Dienste (nachfolgend: UPD), im Fall des Beschwerdeführers eine foren- sisch-psychiatrische Abklärung zur Therapieindikation vorzunehmen.