Auch habe er Staatsanwalt H.________ schriftlich mitgeteilt, dass er (der Beschwerdeführer) diesen ins Gefängnis bringen werde. Mit der Therapie wolle man erreichen, dass eine Verwahrung angeordnet werde. Er brauche aber keine Therapie, er sei gesund. Die Dokumente seien von seiner Ex-Frau gefälscht worden. Aus dem Gefängnis heraus hätte er sie gar nicht fälschen können. Er sei bereit, mit einer Fachperson zu reden, wolle aber nicht als Delinquent bezeichnet werden, weil wenn man ihn so nenne, sei es immer wieder wie eine neue Verurteilung. Er habe die Delikte nicht begangen. Man habe von ihm nichts zu befürchten.