Es sei davon auszugehen, dass er über kein Problembewusstsein und keine Veränderungsbereitschaft verfüge. Eine Einlassung auf diese «Thematik» (auch im Rahmen der Bezugspersonengespräche) zwecks Ausbaus der «Bewältigungs- und Problemlösungsstrategien» sei wünschenswert (vgl. amtliche Akten BVD, pag. 1570 ff.). 19.4 Persönliche Anhörung Beschwerdeführer vom 16. Oktober 2024 An der persönlichen Anhörung im Rahmen der Gewährung des rechtlichen Gehörs vom 16. Oktober 2024 erklärte der Beschwerdeführer gegenüber den BVD zusammengefasst, bei ihm habe sich der Glaube, unschuldig zu sein, verfestigt. Auch habe er Staatsanwalt H.___