lässt sich zusammengefasst Folgendes entnehmen: Der Beschwerdeführer zeige sich nach wie vor sehr zurückgezogen. Er werde meist freundlich, ruhig und angepasst erlebt. Seine Interaktion mit Mitarbeitenden sowie mit miteingewiesenen Personen sei auf das Notwendigste beschränkt. Er verbringe seine Freizeit fast ausschliesslich in seiner Zelle und nehme, mit Ausnahme der obligatorischen monatlichen Kochgruppe und der Abteilungsversammlung, nicht am Gruppengeschehen teil.