49 f.). Die für die Tatzeit diagnostizierte kombinierte Persönlichkeitsstörung bestehe weiterhin und die vorgeworfenen Taten seien mit der Störung in Zusammenhang gestanden (amtliche Akten BVD, pag. 52). Eine mindestens partielle Einsicht des Beschwerdeführers in die Persönlichkeitsstörung wäre ein erster Schritt in Richtung einer Veränderung der dysfunktionalen Muster. Von daher wäre Einsicht deliktpräventiv und würde zu einer veränderten Risikoeinschätzung hin zu einem geringeren Risiko führen (amtliche Akten BVD, pag. 66). 19.2 Forensisch-psychiatrisches Gutachten vom 21. September 2020 von med. pract. E.___