Die Wahrscheinlichkeit, dass der Beschwerdeführer seine Beziehungen auch in Zukunft in dieser, das Gegenüber tendenziell ausbeutenden Art und Weise konstelliere, sei hoch. Das Risiko, dass es in solchen Beziehungen auch zu strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen komme (z.B. Drohung, Nötigung, finanzielle Schädigung oder andere Taten wie diejenigen, welche ihm aktuell zur Last gelegt würden) und die letztlich dem Ziel dienten, das Gegenüber zu beherrschen, sei ebenfalls erhöht (amtliche Akten BVD, pag. 49 f.).