Gemäss diesem Gutachten stünden in den Beziehungen des Beschwerdeführers aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur die eigenen Interessen im Vordergrund. Skrupel oder Schuldgefühle, die Abhängigkeit anderer auszunutzen, würden kaum erlebt und eine Problemeinsicht bestehe nicht. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Beschwerdeführer seine Beziehungen auch in Zukunft in dieser, das Gegenüber tendenziell ausbeutenden Art und Weise konstelliere, sei hoch.