55 ff.), beide von Dr. med. G.________, Forensisch-Psychiatrischer Dienst (FPD) der Universität Bern, geht hervor, dass beim Beschwerdeführer eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit histrionischen, paranoiden und narzisstischen Anteilen (ICD-10 F61.0) diagnostiziert wurde und sich daneben Züge von «psychopathy» abbilden liessen (amtliche Akten BVD, pag. 51). Gemäss diesem Gutachten stünden in den Beziehungen des Beschwerdeführers aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur die eigenen Interessen im Vordergrund.