Er hätte somit bereits vor seiner Verurteilung gezeigt, dass er nicht rückfällig werde und absolut nicht gefährlich sei. Wenn bereits die Strafuntersuchung genügt habe, dass er keine weiteren Straftaten begangen habe, würde er nach 12 Jahren Haft noch weniger rückfällig werden (pag. 3 f.). Es stimme zwar, dass er noch ein Verfahren wegen häuslicher Gewalt und wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte gehabt habe, da er nicht aus dem Haus habe gehen wollen, doch seien dies ganz andere Delikte. Es seien bloss Vergehen und eine Rückfallgefahr nach einer vorzeitigen Entlassung sei unwahrscheinlich, da er nicht mehr in einem Eheverhältnis leben werde.