8 ersten Jahre in Freiheit überwachen und ihn in Freiheit unterstützen könne. Dies sei der Zweck der vorzeitigen Entlassung (pag. 3). Mit der Erwägung 4 der Vorinstanz sei er einverstanden. Sein Vorleben falle positiv ins Gewicht, was wichtig sei, da dies ein wichtiger Hinweis betreffend Rückfallgefahr darstelle. Er sei nie rückfällig geworden und habe sich während der langen Instruktion immer ohne Probleme in Freiheit aufgehalten (pag. 3). Er sei tief gläubig und habe engen Kontakt mit der Pfarrerin der JVA C.________. Dies zeige, dass er fähig sei, sozialen Kontakt aufzunehmen.