Mit seinen diesbezüglichen Vorbringen sei der Beschwerdeführer nicht zu hören. Er wiederhole erneut im Wesentlichen bloss seine bisherigen Argumente (betreffend die finanziellen Verhältnisse, die geplante Tätigkeit als L.______ (Beruf), das Führen eines zurückgezogenen Lebens und seine Anpassungsfähigkeit) und ignoriere über weite Strecken die Erwägungen der SID und der Kammer im Rahmen der erstmaligen Prüfung der bedingten Entlassung (amtliche Akten Vorinstanz, pag. 72;