Der Beschwerdeführer habe des Weiteren angegeben, Mitglied einer «Gemeinde» sowie einer «Loge» zu sein und Kontakt zu Familienangehörigen zu pflegen. Obwohl er erklärt habe, von vielen Personen besucht zu werden, seien für das Jahr 2024 nur drei Besuche von Privatpersonen aktenkundig. Allein aus seinen Angaben und diesen