3 dem Beschwerdeführer Gelegenheit geboten, eine Replik einzureichen. Der Beschwerdeführer verzichtete in der Folge auf die Einreichung einer Replik, woraufhin mit Verfügung vom 3. Juni 2025 der Schriftenwechsel geschlossen, die Zusammensetzung der Kammer bekannt gegeben und der schriftliche Entscheid in Aussicht gestellt wurde (pag. 45 f.). II. Formelles