9. Gegen diesen Entscheid erhob Rechtsanwältin B.________ namens und im Auftrag ihres Klienten am 10. April 2025 beim Obergericht des Kantons Bern fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge (pag. 1 ff.): 1. Es sei der Beschwerdeentscheid vom 6. März 2025 der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern aufzuheben und Herr A.________ sei laut Art. 86 StGB bedingt zu entlassen, sobald er eine Wohnung gefunden hat. 2. A.________ sei eine amtliche Verteidigung zu gewähren und Frau B.________, Rechtsanwältin in I.__ (Ortschaft), als amtliche Verteidigerin zu ernennen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge.