2 bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug. Ferner ersuchte er um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege, unter Beiordnung von Rechtsanwältin B.________ als amtliche Rechtsbeiständin (amtliche Akten Vorinstanz, pag. 19 ff.). Mit Beschwerdevernehmlassung vom 8. Januar 2025 beantragten die BVD die Abweisung der Beschwerde (amtliche Akten Vorinstanz, pag. 31 ff.).