4. Der Beschwerdeführer gab den BVD mit Schreiben vom 19. September 2024 innert erstreckter Frist bekannt, im Rahmen des rechtlichen Gehörs persönlich angehört werden zu wollen. Am 16. Oktober 2024 wurde ihm in den Räumlichkeiten der JVA C.________ zur beabsichtigten Abweisung der bedingten Entlassung aus dem Strafvollzug das rechtliche Gehör gewährt (amtliche Akten BVD, pag. 1685 f.). 5. Mit Verfügung vom 18. November 2024 verweigerten die BVD dem Beschwerdeführer die bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug (amtliche Akten BVD, pag. 1708 ff.; amtliche Akten Vorinstanz, pag. 1 ff.).