_ zu berücksichtigen, dass aufgrund der rechtskräftig verfügten Wegweisung des Beschwerdeführers aus der Schweiz Weisungen, Bewährungshilfe und das Ansetzten einer Probezeit von vornherein keine protektive Wirkung entfalten könnten (Urteil des Bundesgerichts 6B_33112010 vom 12. Juli 2010 E. 3.3.5). Mit dem Wegzug ins Ausland gingen die Zugriffsmöglichkeiten der schweizerischen Behörden verloren.