25. Gesamtwürdigung und Differentialprognose 25.1 Zusammenfassend und in Würdigung aller relevanten Aspekte zur Beurteilung der Legalprognose ist festzuhalten, dass sämtliche Beurteilungskriterien negativ bis (bestenfalls) neutral ins Gewicht fallen, weshalb nicht angenommen werden kann, dass der Beschwerdeführer in Zukunft keine weiteren Verbrechen oder Vergehen begehen wird. Es muss ihm deshalb eine ungünstige Legalprognose gestellt werden.