ein vorbildliches Vollzugsverhalten attestiert. Er hält sich an die Regeln, ist gut integriert, gilt als hilfsbereit, pflegt einen kameradschaftlichen sowie freundlichen Umgang mit den miteingewiesenen Personen und verhält sich stets freundlich und korrekt gegenüber dem Personal. Aus den Vollzugsberichten geht sodann hervor, dass er seine Arbeit quantitativ und qualitativ gut bis sehr gut erledigt. Allerdings wirkt er offenbar im Wohnbereich als etwas ungeduldig und sprunghaft, zumal er teils Schwierigkeiten haben soll, Entscheidungen gut zu bedenken und sich nicht beeinflussen zu lassen (Akten BVD pag. 111 ff.).