6 Rückseite [Frage/Antwort 102 f.]). Im Gegenteil führte der Beschwerdeführer anlässlich seiner Hafteröffnung aus, dass er zwar ab und zu arbeite, es jedoch aufgrund der «komplizierten Situation» wegen seiner schwer kranken Frau zu dieser «heiklen Situation» gekommen sei und er deshalb die Straftaten begangen habe (vgl. Protokoll Hafteröffnung vom 19. Dezember 2023 [Akten BVD pag. 6 Rückseite]). Inwiefern sich diese Situation mittlerweile verändert und ob ein nachhaltiges Umdenken beim Beschwerdeführer stattgefunden hat, ist weder ersichtlich noch wird es von ihm dargetan.