Zudem ist ein weiteres Strafverfahren vor der Staatsanwaltschaft Oberland wegen einfachen Diebstahls hängig (Eröffnungsdatum am 21. April 2024). 21.2 Wie die Vorinstanz weiter zutreffend festhält, fällt mit Blick auf das Vorleben des Beschwerdeführers insbesondere ins Gewicht, dass sich dieser weder durch die zahlreichen Freiheitsentzüge noch durch den Widerruf des bedingten Vollzugs im Jahr 2022 beeindruckt zeigte. Bereits im selben Jahr delinquierte er erneut einschlägig und in aggravierender Weise, wofür er nunmehr mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten bestraft wurde.