Unter Einbezug der oben genannten widerrufenen Strafe wurde er zu einer unbedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu CHF 30.00 als Gesamtstrafe verurteilt. Da der Beschwerdeführer die Geldstrafe nicht bezahlte, kam an deren Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen (bedingt entlassen am 10. Juni 2023 bei einer Reststrafe von 10 Tagen und einer Probezeit von einem Jahr; Akten BVD pag. 2 ff.). Aktenkundig sind zudem zahlreiche weitere Verurteilungen in Grossbritannien (Akten BVD pag. 65 ff.), Deutschland (Akten BVD pag. 76 ff.), Rumänien (Akten BVD pag. 78 ff.), Norwegen (Akten BVD pag.