): - Verurteilung vom 6. September 2021 durch die Staatsanwaltschaft Oberland wegen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage (mehrfach, teilweise Versuch) und einfachen Diebstahls (begangen am 1. November 2016 und 31. Oktober 2016). Dafür wurde er zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu CHF 20.00 sowie einer Busse von CHF 400.00 verurteilt, wobei die Geldstrafe am 23. September 2022 widerrufen wurde, nachdem der Beschwerdeführer während laufender Probezeit erneut straffällig geworden war.