5 21. Vorleben 21.1 Wie die Vorinstanz korrekt festhält (E. 4.2), ist der Beschwerdeführer neben der Freiheitsstrafe von 20 Monaten und der achtjährigen Landesverweisung mit zwei weiteren Verurteilungen im Schweizerischen Strafregister verzeichnet (vgl. aktuellster Strafregisterauszug vom 23. Dezember 2024, Akten BVD pag. 115 ff.): - Verurteilung vom 6. September 2021 durch die Staatsanwaltschaft Oberland wegen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage (mehrfach, teilweise Versuch) und einfachen Diebstahls (begangen am 1. November 2016 und 31. Oktober 2016).