19. Der Beschwerdeführer bringt dagegen zusammengefasst vor, er habe keinen einzigen Rapport [gemeint sind wohl Disziplinarverfügungen] und er habe sich gut verhalten. Er werde nur deshalb nicht entlassen, weil er angeblich vorbestraft sei, kenne aber auch ein paar Leute, die schon vorbestraft gewesen seien und nach 2/3 hätten nach C.________ zurückgehen können. Er habe zwei Kinder, die auf ihn warten würden und eine kranke Frau, die Leukämie und Diabetes habe. Er wolle nicht die ganze Strafe bis im August absitzen, in dieser Zeit könne er viele schöne Sachen machen, arbeiten und seiner Familie helfen (pag. 1 f.).