6. Am 27. März 2025 (Poststempel 28. März 2025) erhob der Beschwerdeführer beim Obergericht des Kantons Bern Beschwerde gegen den Entscheid der SID vom 25. März 2025 und beantragte sinngemäss, es sei ihm die bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug zu gewähren (pag. 1 f.). 2 7. Gestützt auf diese Eingabe eröffnete die 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend Kammer) am 3. April 2025 das Beschwerdeverfahren und forderte die SID auf, innert Frist eine Stellungnahme sowie die Vollzugsakten des Beschwerdeführers einzureichen (pag. 16 f.).