2. Im Hinblick auf die Prüfung der bedingten Entlassung verfasste die JVA B.________ am 10. Dezember 2024 einen Führungsbericht. Mit Schreiben vom 30. Dezember 2024 wurde dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör zur beabsichtigten Abweisung der bedingten Entlassung gewährt (Akten BVD pag. 124 ff.). Am 3. Januar 2025 reichte der Beschwerdeführer eine schriftliche Erklärung ein und bat die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern (nachfolgend BVD) um ein persönliches Gespräch (Akten BVD pag. 127), welches am 9. Januar 2025 in der JVA B.________ stattfand (Akten BVD pag. 132).