1. A.________ (nachfolgend Beschwerdeführer) wurde am 19. November 2024 vom Regionalgericht Berner Jura-Seeland wegen gewerbsmässigen Diebstahls und Versuchs dazu, gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage sowie Versuchs dazu, Hausfriedensbruchs und mehrfacher Missachtung der Ausgrenzung zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten, abzüglich 64 Tagen Polizei- und Untersuchungshaft, sowie zu einer Landesverweisung von acht Jahren verurteilt (Akten BVD pag. 100 ff.). Der Beschwerdeführer trat seine Strafe am 19. Februar 2024 vorzeitig in der Vollzugsabteilung des Regionalgefängnisses D.________ an.