2. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 3'032.50. 3. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 2'000.00. 24 III. Die mit Urteil vom 3. Oktober 2022 des Tribunal correctionnel de la Broye und Nord vaudois Yverdon gegen A.________ bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe von 30 Monaten wird nicht widerrufen. Für die Prüfung des Widerrufs werden keine Kosten ausgeschieden. IV.