Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern Mittelland vom 30. Januar 2025 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ freigesprochen wurde 1. von der Anschuldigung des ungenügenden Rechtsfahrens, angeblich begangen am 22. Oktober 2023 auf der Autobahn A6 Süd, auf der Strecke von Kiesen bis Spiez 2. von der Anschuldigung des Rechtsüberholens auf der Autobahn, angeblich begangen am 22. Oktober 2023 auf der Autobahn A6 Süd, auf der Strecke von Kiesen bis Spiez ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II.