V. Widerruf Die Vorinstanz verzichtete auf den (nicht beantragten) Widerruf des Urteils des Tribunal correctionel de La Broye et du Nord vaudois vom 3. Oktober 2022 ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. Aufgrund des Verschlechterungsverbot ist es der Kammer verwehrt, den Widerruf mit vorliegendem Urteil auszusprechen. Es bleibt damit beim Nicht-Widerruf. Für die Prüfung des Widerrufs sind keine Kosten auszuscheiden. VI. Kosten und Entschädigung