18. Konkretes Strafmass Die konkret auszusprechende Busse betrÃĪgt aufgrund des Verbots der reformatio in peius vorliegend CHF 550.00. Bei schuldhaftem Nichtbezahlen der Busse ist die Ersatzfreiheitsstrafe auf 6 Tage festzulegen (Art. 106 Abs. 2 StGB).