15. Asperation für das Verursachen von vermeidbarem Lärm Die VBRS-Richtlinien sehen für das Verursachen von vermeidbarem Lärm eine Busse ab CHF 100.00 vor (VBRS-Richtlinien, 1., III., 1.5.1, S. 12). Den Ausführungen der Vorinstanz, wonach neben dem bewussten Reduzieren der Geschwindigkeit und dem anschliessenden starken Beschleunigen keine objektiven oder subjektiven Tatkomponenten ersichtlich sind, die eine Erhöhung oder Reduktion des Referenzstrafmasses gebieten würden, schliesst sich die Kammer an.