). Die Richtlinien des Verbandes Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (nachfolgend: VBRS-Richtlinien) sehen für das Nichtwahren eines ausreichenden Abstandes eine Busse ab CHF 300.00 vor (VBRS- Richtlinien, S. 21). Die Vorinstanz hielt fest, der Täter habe durch sein zu nahes Auffahren für sich und andere Verkehrsteilnehmende eine nicht zu vernachlässigende Gefährdung geschaffen. Der Abstandswert liege bei 0.62 Sekunden.