9. Allgemeine rechtliche Grundlagen In Bezug auf die rechtlichen Grundlagen zu den Verkehrsregelverletzungen (Art. 90 SVG), dem Nichtwahren eines genügenden Abstandes beim Hintereinanderfahren (Art. 34 Abs. 4 SVG) sowie dem Verursachen von vermeidbarem Lärm (Art. 42 Abs. 1 SVG), kann auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 220 f., 224, S. 21 f., 25 der vorinstanzlichen Urteilsbegründung).