Durch die Fahrweise des Beschuldigten wurde dieser Geräuschpegel aber absichtlich erhöht, was denn auch nicht bestritten wird. Dass er dabei das Gaspedal nicht vollständig durchgedrückt hat (also keinen Kickdown vornahm), ansonsten es zu der von ihm beschriebenen Geschwindigkeitsüberschreitung bzw. zu möglichen Unfallfolgen gekommen wäre, erscheint nicht ausgeschlossen. Ein solches Verhalten wird dem Beschuldigten jedoch auch nicht zur Last gelegt.