Der Beschuldigte scheint sich vorwiegend an dem von der Polizei verwendeten Begriff des «Kickdowns» zu stören. Soweit weitergehend scheint er aber mit seinen Ausführungen zu verkennen, dass ihm nicht das Fahren mit einem (vergleichsweise besonders) lauten Fahrzeug, sondern vielmehr das Verursachen von unnötigem Lärm durch das bewusste Reduzieren der Geschwindigkeit und dem anschliessenden Beschleunigen vorgeworfen wird. Durch dieses Fahrmanöver hat er mehr Lärm verursacht, als dies für eine Fahrt durch den Tunnel mit einem an sich schon lauten Fahrzeug notwendig gewesen wäre.