Andererseits liegen der Kammer die Aussagen des Beschuldigten vor. So gab er bereits gegenüber der Polizei auf Vorhalt, er habe beim Hintereinanderfahren mehrmals unnötig Lärm mit seinem Fahrzeug verursacht, indem er wohl heruntergeschaltet und stark beschleunigt habe, zu Protokoll, im Tunnel mache er das ab und zu. Es sei ein Sportwagen, der sei halt lauter (pag. 9). Anlässlich der Befragung durch die Staatsanwaltschaft gab er sodann zu, er lasse sich gerne zurückfallen und beschleunige dann von 60 km/h auf 80 km/h und dann verursache sein Auto auch Lärm. Er habe das im Tunnel gemacht, das gebe er zu (pag. 77 Z. 126 ff.).