15 weise gefährdete er nicht nur sich selbst in massgeblicher Art und Weise, sondern schuf auch für die weiteren Verkehrsteilnehmenden eine erhöhte abstrakte Gefahr. Im Ergebnis ist für die Kammer der Sachverhalt, wie er im Strafbefehl vom 5. Februar 2024 umschrieben ist (pag. 27), erstellt.